AGB

AGB (Fassung vom 18.12.2009)

§ 1 Allgemeines
1.1
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Liefe-rung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Rechtssinne sowie juristi-schen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich – rechtlichen Sondervermögens.
1.3
Die Waren werden ausschließlich in den, in unseren jeweils aktuellen Katalogen oder Pros-pekten angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Soweit Waren im aktuellen Katalog oder Prospekt nicht genannt sind, ist die Mindestmenge die von unserem Lieferanten vorgeschriebene Abnahmemenge bzw. Verpackungseinheit.
1.4
Transportverpackungen werden von uns von inländischen Bestellern zurückgenommen. Vo-raussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um unbeschädigte und unverschmutzte Verpa-ckungen handelt, die uns kostenfrei zurückgesandt werden.
1.5
Abrufaufträge sind innerhalb eines Jahres abzunehmen.
1.6
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Nachstehende Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor inhaltlich abweichende Bedingungen des Bestellers. Der Verzicht des Bestellers auf die Geltung eventuell eigener Geschäftsbedingungen wird auch nicht durch unser Schweigen oder unsere Leistungen besei-tigt. Eine Abweichung von Nachstehenden Bedingungen bedarf im Einzelfall unserer schrift-lichen Bestätigung.

§ 2 Vertragsabschluss
2.1
Die Darstellung unseres Sortimentes in unseren jeweils aktuellen Katalogen oder Prospekten stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot, derartige Angebote bedürfen zum Wirksamwerden des Vertrages ausschließlich unserer schriftlichen Bestätigung.
2.2.
Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit infor-mieren und etwaige vom Kunden bereits er- brachten Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
2.3.
Angebote, die wir auf Kundenwunsch erstellen, sind nur in Schriftform verbindlich. Die Bin-defrist für dieses Angebot beträgt vier Wochen ab Erstellungsdatum.

§ 3 Lieferung und Kosten
3.1
Alle Lieferfristen sind unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen in unserem Betrieb oder in dem unserer Lieferanten, Transportschwierigkeiten sowie überhaupt alle Umstände, die ohne unser Verschulden die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung erschweren, verlängern etwaige Lieferfristen angemessen und berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten.
3.2
Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr geht mangels besonderer Vereinbarung mit der Ab-sendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat. Auf Wunsch des Bestel-lers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer auf gewünschte, versicherbare Ri-siken versichert.
Verzögert sich der Versandt in Folge von Umständen, die der Besteller zuvor zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über, jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers entsprechende Versicherungen abzuschließen.
Bei ausländischen Bestellern beginnt der Lauf etwaiger Lieferfristen nicht vor der Eröffnung des Akkreditivs sowie dem Vorliegen der gegebenenfalls erforderlichen Importlizenzen oder Bescheinigungen.
Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
3.3
Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 € netto. Bei Aufträgen unter 500,00 € netto erfolgt zusätzlich ein Mindermengenzuschlag von 15 %.
3.4
Die Frachtkosten und die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.5
Zur Auslieferung gelangen bei Standartprodukten volle Verpackungseinheiten, bei Sonderan-fertigung erfolgt die Lieferung der Bestellmenge plus/minus 15 %. Die Gewichtstoleranzen bei Bällen liegt bis 15 Gramm Ballgewicht bei plus/minus 10 %, über 15 Gramm bei plus/minus 5 %.

3.6
Wir behalten uns die Wahl der Versandart und der Verkehrswege vor, wobei wir uns gehalten sehen, insoweit die wohl verstandenen Interessen des Kunden zu beachten.

§ 4 Preise/Zahlung
4.1.
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro. Bei inländischen Bestellern verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. In europäischen Ausland ansässige Käufer werden, wenn sie nicht über eine gültige TVA Nummer verfügen, ebenfalls mit der jeweils in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer belastet.

4.2.
Warenlieferungen sind spätestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin ohne jeden Abzug zu zahlen. Wird die Zahlung mittels Banküberweisung geleistet, ist die Zahlung nur dann fristwahrend, wenn der in der Rechnung ausgewiesene Betrag am Fällig-keitstag einem unserer Konten gutgeschrieben wird. Bei Voraus- oder Sofortkasse sowie Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.

4.3.
Wir nehmen Schecks zahlungshalber an. Gutschriften über Schecks erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

4.4.
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % monatlich geltend zu machen. Jeder Vertragsteil ist berechtigt, einen anderen Zinsnachteil nachzuweisen. Weitere Ansprüche im Verzugsfalle bleiben unberührt.

4.5.
Alle unsere Forderungen – auch solche aus anderen Verträgen mit dem Besteller – werden sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges oder der Zahlungseinstellung des Bestellers sowie aufgrund anderer uns bekannt gewordener Umstände, die zur begründeten und erheblichen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers Anlass geben. Weiter-gehende Ansprüche bleiben unberührt.

4.6
Aufrechnungsrechte stehen den Bestellern nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Geltendmachung des Zurückbe-haltungsrechtes ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Ansprüche nicht auf demselben Ver-tragsverhältnis beruhen.

§ 5 Gefahrübergang, Versand, Gefahrtragung
5.1.
Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgt der Versand im Inland durch uns versichert auf unsere Gefahr. Die Wahl des Versandweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Bei ausländischen Bestellern erf olgt der Gefahrübergang zum Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Be-steller liegen, erfolgt Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller, Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Soweit wir mit dem Besteller die Bezahlung der Kaufschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbe-halt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und er-lischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzu-nehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechen.
6.2
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkau-fen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (ein-schließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der der Besteller seinen Zahlungsverpflich-tungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbe-sondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs– oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Ein-zug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die von uns im Voraus abgetretene Forderung be-zieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen kausalen Saldo.
6.3
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets von uns vor-genommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenstän-den zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Üb-rigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6.4
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Entbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.
6.5
Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwach-sen.
6.6
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als dass der realisierbare Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 7 Mängelrüge und Mängelansprüche
7.1.
Der Besteller ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung zu kontrollieren, auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden waren. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden. Die Waren sind unver-züglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel uns unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Un-tersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Man-gel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; anderenfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt.

7.2.
Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu be-schreiben. Im übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.

7.3.
Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Abnahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Aus - packen der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden.

7.4.
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

7.5.
Ist die Rüge begründet so leisten wir für nachgewiesene Material- oder Fertigungsmängel ausschließlich in der Weise unentgeltlich Gewähr, dass wir schadhafte Ware nach unserer Wahl nachbessern oder durch neue ersetzen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgän-gigmachung des Vertrages verlangen.
7.6.
Ausgeschlossen ist die Haftung für Mängel, die auf natürliche Abnutzung beruhen oder auf Schäden beruhen, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behand-lung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger unsachgemäßer Behandlung entstehen. Allgemeine Gebrauchsanweisungen für unsere Produkte sind bei Be-darf jederzeit von uns erhältlich.

§ 8 Haftung
8.1.
Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haften wir nicht – egal aus welchem Rechts-grund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haften wir nicht.

8.2.
In jedem Fall – außer im Fall vorsätzlicher Schädigung – ist eine etwaige Ersatzpflicht unse-rerseits auf solche Schäden begrenzt, die als mögliche Folge der zum Ersatz verpflichtenden Handlung voraussehbar waren.

8.3.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht in Fällen verschul-densunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
8.4.
Sämtliche Ansprüche des Bestellers gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren spätestens 1 Jahr nach Gefahrübergang auf den Besteller, wenn wir fahrlässig gehandelt haben oder ohne Verschulden haften. Im Falle des Vorsatzes beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.

§ 9 Schlussbestimmungen
9.1.
Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den inter- nationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
9.2.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtli-ches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hemer. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutsch-land hat.

9.3.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen uns und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Be-stimmungen nicht berührt.

9.4.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands - und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen Datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.

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